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HÄUFIGE FRAGEN & ANTWORTEN

WAS IST EIN AVGS ?

Ein AVGS Gutschein ist ein Aktivierung- und Vermittlungsgutschein (hier:) zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Er wird Ihnen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt. Unter Umständen auch von der Kranken- oder Rentenversicherung. Mit diesem AVGS erhalten Sie ein bis zu 100 UE langes Coaching inklusive Businessplan und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Für SIE mit AVGS völlig kostenfrei.

WER BEKOMMT EINEN AVGS?

Unser Coaching ist eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit, die auch von dieser gefördert und finanziert werden kann. Sind Sie arbeitssuchend? Von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos? Dann können Sie einen AVGS bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Klicken Sie hier, um das Antragsformular zu erhalten. Bitte nur ausfüllen, Kundennummer eintragen, unterschreiben und senden Sie dieses an Ihren Berater bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

WAS BRAUCHE ICH, UM EINEN KFW GRÜNDUNGSKREDIT ZU BEKOMMEN?

Der kleinste KFW Gründungskredit geht von 25.000,00 € - 125.000,00 €. Hierfür brauchen Sie eine durchleitende Hausbank, die fachliche Eignung, eine saubere Schufa sowie eine saubere Kontoführung. Ein wichtiger Teil zur Vorlage bei der KFW-Bank ist ein aussagekräftiger Businessplan sowie eine Renta- und Liquiditätsplanung für die ersten drei Jahre monatlich. Ihre KFW Fördermittel werden ausschließlich nach diesen Kriterien genehmigt oder abgelehnt, daher ist der Businessplan entscheidend, dass Ihre Existenzgründung durch die KFW-Bank gefördert wird.

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Was ist der Existenzgründerzuschuss?

Der Existenzgründerzuschuss ist eine sogenannte "Kann-Leistung" der Bundesagentur für Arbeit. Bei mind. 1 Tag Arbeitslosigkeit und einem Restbezug von 150 Tagen können Sie den Existenzgründerzuschuss beantragen. Wenn er genehmigt wird, erhalten Sie 6 Monate Zuschuss in Höhe Ihres ALG 1 sowie 300,00 € für Ihre Sozialversicherungen. Dieser komplette Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, denn er dient dazu, in den ersten Monaten Ihrer Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt abzusichern.

Ist das Einstiegsgeld genauso hoch?

Nein, das Einstiegsgeld ist eine Sozialleistung durch das Jobcenter - auch hierauf besteht kein Anspruch. Er ist im Gegensatz zu dem Existenzgründerzuschuss nicht feststehend und richtet sich in Höhe und Dauer nach Ihrem zu erwartenden Einkommen, welches Sie durch Ihre Selbstständigkeit erzielen. Allerdings kann er bis zu 2 Jahre bezahlt werden. 

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