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Alle Informationen zum AVGS

Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur oder des Jobcenters ist deine Möglichkeit, dich in der Vorgründungsphase mit einem Coaching unterstützen zu lassen.

Möglichkeiten:

Existenzgründung im Einzel-Coaching

Hilfe bei der Erstellung eines Businessplans

Voraussetzungen für den AVGS

Du musst arbeitssuchend sein oder arbeitslos. Wenn du vom derzeitigen Arbeitgeber bereits gekündigt wurdest.

Vorgehen beim Antrag des AVGS

Lass dir zum Beispiel von uns den AVGS Antrag zuschicken oder lade ihn dir selber auf den Webseiten der Arbeitsagentur herunter.

Wenn du noch nicht arbeitssuchend gemeldet bist musst du das vor Abgabe des Antrags tun.

Sende den ausgefüllten Antrag an die Arbeitsagentur. Das geht per Post oder auch online. 

Nach Bewilligung des Antrags kannst du dich bei uns melden, um Termine abzustimmen und mit dem Gründercoaching loszulegen.

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