top of page

Alle Informationen
zum AVGS

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, oft abgekürzt als AVGS Gutschein, ist eine finanzielle Förderung für Arbeitssuchende, die von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter für die  Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit ausgestellt und bewilligt wird.

​

Sie können uns als zertifizierten (nach AZAV) Maßnahmeträger bereits vorab kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung des  Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt oder Jobcenter.

​

Den Antrag für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 - MAT können Sie hier bei uns herunterladen.

Was ist ein AVGS?

​

​

Der AVGS - der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein  ist ein Gutschein, ausgestellt durch die Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter, der eine sogenannte "Maßnahme zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit" finanziell fördert. 

​

Mit einem AVGS können Sie an unserem Einzel-Gründercoaching teilnehmen und in bis zu 100 Unterrichtseinheiten die Grundlagen von Marketing, Buchhaltung, Markt- und Wettbewerbsanalyse und vielen anderen wichtigen Themen rund um die Selbständigkeit kennenlernen.

Wer kann den AVGS nutzen?

Jeder der arbeitslos oder arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist kann einen AVGS beantragen. 

  1. Arbeitssuchende, die ALG 1 oder ALG 2 beziehen

  2. Arbeitssuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind

  3. Aufstocker, welche ALG 2 zur Sicherung der Grundkosten anwenden (Erwerbsaufstocker)

  4. Ein-Euro-Jobber, die als arbeitssuchend gemeldet sind

  5. Rückkehrer aus Elternzeit, welche sich arbeitssuchend melden

Rufen Sie uns einfach schon vor Ihrem Besuch bei Ihrem Berater an und schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir dann nach den besonders überzeugenden Elementen Ihrer geplanten Selbständigkeit.

​

Auch Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrer nach Elternzeit können einen AVGS beantragen. Wichtig ist auch, dass Sie die Motivation für eine Selbständigkeit und eine erste Geschäftsidee haben. Denn für die Bewilligung sollten Sie hier bereits ein paar überzeugende Punkte nennen können.

agentur-fuer-arbeit-pg.png

Wie kann man den AVGS beantragen?

Die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist ein recht einfacher Prozess. Zunächst können Sie einen einfachen Antrag ausfüllen und zu Ihrem Berater senden. Wichtig dabei ist, dass Sie eine Kundennummer haben. Den Antrag selber können Sie oben auf der Seite herunterladen. Danach vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arbeitsvermittler. In diesem Termin wird Ihre Situation besprochen und Ihre Berechtigung geprüft. Es wird festgestellt, ob Sie die Voraussetzungen für eine Selbstständigkeit erfüllen. Auch legt der Berater die Gutscheinhöhe feste (Euro, Unterrichtseinheiten). Bei uns erhalten Sie maximal 100 Unterrichtseinheiten für einen vollen AVGS. Bedenken Sie jedoch, dass Sie auf diese Förderung keinen Rechtsanspruch haben.

​

Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, erhalten Sie Ihren Gutschein, den Sie dann bei einem zertifizierten Anbieter einlösen können. Es ist wichtig, zu beachten, dass der Gutschein zeitlich begrenzt ist und innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Ausstellung verwendet werden muss.

​

Der Gutschein berechtigt Sie zur freien Auswahl eines Bildungsträgers, der Arbeitsvermittler darf keinen Einfluss auf den von Ihnen gewünschten Maßnahmenträger / Bildungsträger nehmen. Er unterliegt hierbei dem Neutralitätsgebot.

Wieviel kostet ein AVGS?

Es entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten für den AVGS. Es handelt sich um eine staatliche Förderung die Ihnen ermöglicht, sich bei uns kostenlos und professionell für Ihre Selbständigkeit coachen zu lassen.

Wie lange gilt der AVGS?

Es gibt in der Regel eine Befristung. Das Ablaufdatum wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter festgelegt. Oft ist die Gültigkeitsdauer nur 3 Monate. Auch deswegen sollten Sie schnell mit uns Kontakt aufnehmen, sobald Sie Ihren bewilligten Antrag erhalten haben.

Ich habe einen AVGS — und nun?

Sie haben vom Arbeitsamt oder Jobcenter Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten? Prima, denn nun sollten Sie Sich (spätestens) an uns wenden, um Ihr Einzelcoaching abzustimmen. Wir sind ein von der Bundesarbeitsagentur zugelassener Maßnahmeträger (nach AZAV) und führen diese Massnahme durch. 

 

Laden Sie bitte den kompletten AVGS  als png oder pdf Datei im Formular (siehe unten) hoch oder senden ihn uns direkt per Email (info@pro-gruender.de)und wir setzen uns sofort mit Ihnen in Verbindung. â€‹Es wird eine Stundenplanung erstellt, in der alle Themengebiete erfasst werden, die Sie interessieren, bzw benötigen.

​

Wir als Bildungsträger lassen ihn dann sogleich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Jobcenter bewilligen. Danach kann das Coaching starten, In der Regel dauert die Bewilligung 7-10 Tage.

Ablauf AVGS Coaching:

Coachingbeginn

In Abstimmung mit Ihnen und den Vorgaben des AVGS können nun die individuellen Termine für das Einzelcoaching abgesprochen werden.

 

Das Coaching

Der genaue Zeitablauf und die Vorgehensweise bis zur Gründung werden besprochen. Sie werden in allen Themengebieten, die zuvor in der Stundenplanung geplant worden sind, gecoacht. Zudem beinhaltet dieses Coaching die Erarbeitung Ihres Businessplanes und der Finanzplanung. 

 

Coachingende

Im Anschluss wird das Coaching dokumentiert und Sie erhalten eine Teilnehmerbescheinigung über  und die Dauer und den Inhalt Ihres Coachings.

​

Bitte berücksichtigen Sie, dass es  Unterschiede im Ablauf und Inhalt bei den verschiedenen Maßnahmeträgern gibt.

AVGS einlösen

AVGS Scan hochladen

Vielen Dank!

bottom of page